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Haushaltshilfe für Pflegebedürftige in Wesenberg und Umgebung

  • Eine vertraute Unterstützung erleichtert den Alltag zu Hause.
  • Die Angehörigen gewinnen Zeit und erleben eine spürbare Entlastung.
  • Geschulte Mitarbeiter verbinden die Alltagshilfe mit einem pflegerischen Grundverständnis.
  • Die Selbstständigkeit bleibt so lange wie möglich erhalten.

Die Hand in Hand ambulanter Intensivpflegedienst GmbH in Wesenberg unterstützt Senioren und Menschen mit einer Behinderung bei der Bewältigung des Alltags. Unser Angebot ergänzt die medizinische Pflege und bietet Angehörigen eine organisatorische und zeitliche Entlastung.

Was ist eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige?

Die Haushaltshilfe umfasst eine praktische Unterstützung im Alltag, darunter hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Begleitung zu Terminen und Veranstaltungen sowie organisatorische Aufgaben. Diese Entlastungsleistungen können gemäß § 45b SGB XI über die Pflegekassen abgerechnet werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Haushaltshilfe nach Ihrem individuellen Bedarf

Unser Team übernimmt Aufgaben, die Ihnen oder Ihrem Angehörigen allein schwerfallen oder das Umfeld dauerhaft beanspruchen:

  • Hauswirtschaft: Unterstützung bei Einkäufen, der Haushaltsführung und der Wäschepflege
  • Begleitung: verlässliche Unterstützung bei Wegen außer Haus oder im sozialen Alltag
  • Professionalität: geschultes Personal mit einem pflegerischen Grundverständnis
  • Entlastung: Angehörige gewinnen mehr Freiraum für den Beruf, die Familie oder die Erholung.
Schritt für Schritt zur Haushaltshilfe:
  1. Bedarfsanalyse: Sie schildern uns Ihre Alltagssituation und den gewünschten Umfang der Hilfe.
  2. Prüfung: Wir ermitteln, welche Unterstützung fachlich und zeitlich zu Ihnen passt.
  3. Einsatzplanung: Wir vereinbaren feste Zeiten und teilen Ihnen feste Ansprechpartner zu.
  4. Begleitung: Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie regelmäßig und passen die Hilfe bei einem veränderten Bedarf an.

Zum Nutzen der Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

  • Planbarkeit: Angehörige geben wiederkehrende Aufgaben ab und gewinnen verlässliche Zeitfenster.
  • Erhalt der Selbstständigkeit: Pflegebedürftige bleiben in ihrer vertrauten Umgebung aktiv.
  • Sicherheit: Feste Abläufe und bekannte Bezugspersonen stabilisieren den Alltag.
  • Integriertes Konzept: Wir verbinden eine hauswirtschaftliche Hilfe mit einem pflegerischen Sachverstand.

Wann ist unsere Haushaltsunterstützung das richtige Angebot?

Diese Unterstützung ist für Sie geeignet, wenn der Verbleib in der eigenen Wohnung grundsätzlich möglich ist, einzelne Aufgaben jedoch regelmäßig zu viel Kraft kosten.

Sinnvoll, wenn:

  • Sie Einkäufe, die Wäsche oder Wege außer Haus nicht mehr sicher allein bewältigen können.
  • Sie Ihre Angehörigen entlasten möchten.
  • Sie Wert auf Personal mit einem pflegerischen Hintergrund legen.

Nicht sinnvoll, wenn:

  • Sie ausschließlich eine medizinische Behandlungspflege benötigen.
  • Sie keine regelmäßige Unterstützung im Alltag wünschen.

Erfahrene Haushaltshilfe durch unseren Intensivpflegedienst

Eine abgestimmte Haushaltshilfe stabilisiert die häusliche Versorgung und erhält vorhandene Fähigkeiten.

Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung!

Was Sie zu unserem Haushaltsservice – FAQ

Für wen eignet sich das Angebot?

Es richtet sich an Senioren und Menschen mit einer Behinderung (mit einem anerkannten Pflegegrad), die Unterstützung im Haushalt und bei der Alltagsgestaltung benötigen.

Welche Aufgaben übernimmt das Personal?

Schwerpunkte sind die Haushaltsführung, Einkäufe, die Wäschepflege sowie die Begleitung bei Terminen oder Spaziergängen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Kosten als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wir beraten Sie dazu gerne individuell.

Ist die Hilfe sinnvoll, wenn Angehörige bereits Unterstützung leisten?

Ja. Unsere professionelle Hilfe verhindert die Überlastung der pflegenden Angehörigen und stellt die Versorgung auch dann sicher, wenn die privaten Bezugspersonen verhindert sind.

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